Juristischer Beistand

Worin besteht der juristische Beistand?

Der juristische Beistand ist eine Dienstleistung, die es dem Bürger ermöglicht, einen Zugang zur Justiz zu haben und in Genuss einer Rechtsanwaltsberatung zu kommen.    

Im Rahmen des juristischen Beistands werden die Kosten und Honorare des Rechtsanwalts durch den belgischen Staat getragen.

Man unterscheidet zwei Arten von juristischem Beistand:

  • Erster juristischer Beistand
  • Weiterführender juristischer Beistand


 

Kontakt Informationen

Division de Liège

Bureau d'aide juridique Palais des Princes-Evêques - 1ère cour
Place Saint-Lambert 16 à 4000 LIEGE

Tel: +32 4 / 222 10 12
Fax: +32 4 /222 10 14

Cliquez ici pour afficher l'adresse mail

 

Division de Huy

Bureau d'aide juridique Palais de justice
Quai d'Arona 4 à 4500 Huy

Tel: +32 85 24 44 85

Click here to show mail address

 

Wer kann den weiterführenden juristischen Beistand in Anspruch nehmen?

Der Einsatz eines Rechtsanwaltes im Rahmen des weiterführenden juristischen Beistands ist entweder vollständig oder teilweise kostenlos und dies je nach der finanziellen Situation des Antragstellers.

Vollständig kostenloser juristischer Beistand :

  • Alleinstehender: ihr monatliches Einkommen muss maximal 1.526 € betragen.
  • Zusammenlebender: das monatliche Haushaltseinkommen muss maximal 1.817 € betragen

Teilweise kostenloser juristischer Beistand  :

  • Alleinstehender: ihr monatliches Einkommen muss zwischen 1.526 € und 1.817 € betragen
  • Zusammenlebender: das monatliche Haushaltseinkommen muss zwischen 1.817 € und 2.107 € betragen.

 

 

 

 

 

 

 

Achtung, die Einkünfte aller Personen, die mit Ihnen zusammenleben, werden berücksichtigt, Renten oder Unterhaltsbeiträge, die durch den Antragsteller oder die Mitglieder des Haushalts eingenommen werden, inbegriffen. Jedoch unter Vorbehalt der Kinderzulagen.

 

 

 

 

 

 

 

Pro Person zu Lasten wird ein Betrag von 334,73 € abgezogen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewisse Rechtssuchende haben, auf Vorlage von den nötigen Belegen, von vornherein Anrecht auf weiterführende juristische Beihilfe:

  • Die Empfänger eines Eingliederungseinkommens oder der Sozialhilfe (ÖSHZ)
  • Die Empfänger der Einkommensgarantie für Betagte (EGB)
  • Die Empfänger einer Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens für Personen mit Behinderungen (unter Vorbehalt der Eingliederungsbeihilfe)
  • Die Person, die für ein Kind unterhaltspflichtig ist, das garantierte Kinderzulagen erhält
  • Sozialmieter, die eine Mindestmiete zahlen
  • Häftlinge
  • Minderjährige
  • Die geisteskranke Person, gemäß dem Gesetz vom 26. Juni 1990 über den Schutz der Person des Geisteskranken
  • Die Personen, die Gegenstand eines kollektiven Schuldsanierungsverfahrens sind, oder die Person, die ein solches Verfahren einleiten will
  • Ausländische Staatsangehörige bei der Antragstellung auf Aufenthaltsregularisierung oder bei Einlegung von Rechtsmitteln gegen die Ausweisverfügung
  • Die Person, die eine Überschuldung aufweis

 

Welche Belege müssen hinterlegt werden ?

Alle Personen, die einer dieser Kategorien angehören, müssen die hierunter aufgelisteten Belege einreichen (je nach Kategorie der die Person angehört) aber auch das ausgefüllte und unterzeichnete Antragsformular.

Siehe

 

Catégories Appréciation de la situation Pièces probantes
Personne isolée

Gratuité totale : Revenus mensuels nets en dessous de 1.526 €.

Gratuité partielle : Revenus mensuels nets entre 1.526 € et 1.817 €.

Fournir au moins :

  • Certificat récent de composition de ménage.
  • Tout document attestant des revenus des 2 derniers mois et des moyens d’existence pour le demandeur, en ce compris le pécule de vacances et l'éventuelle prime de fin d'année.
  • Le dernier avertissement extrait de rôle pour le demandeur.

Validité : 2 mois.

Personne isolée avec personne à charge ou personne cohabitante

Gratuité totale : Revenus mensuels nets du ménage en dessous de 1.817 €, après déduction de 334,73 € par personne à charge.

Gratuité partielle : Revenus mensuels nets du ménage entre 1.817 € et 2.107 €, après déduction de 334,73 € par personne à charge.

Fournir au moins :

  • Certificat récent de composition de ménage.
  • Tout document attestant des revenus des 2 derniers mois et des moyens d’existence, en ce compris le pécule de vacances et l'éventuelle prime de fin d'année, pour le demandeur et les personnes majeures reprises sur la composition de ménage.
  • Le dernier avertissement extrait de rôle pour le demandeur et les personnes majeures reprises sur la composition de ménage.

Validité : 2 mois

 

Gegebenenfalls kann das Büro für juristischen Beistand jegliche nützliche Informationen beantragen, wie zum Beispiel den Steuerbescheid. Dies um zu prüfen, ob die Bedingungen zum Erhalt des weiterführenden juristischen Beistandes und der Gerichtskostenhilfe erfüllt sind.

  • Eine Haushaltszusammensetzung.
  • Nachweis über die Höhe Ihrer Einkünfte und die der volljährigen Haushaltsmitglieder.
  • Nachweis über die eventuelle Einnahme oder Zahlung von Unterhaltsbeiträgen oder Alimenten.
  • Die Dokumente, die belegen, dass Sie Anrecht auf vollständigen weiterführenden juristischen Beistand haben, je nach einer der hier oben aufgelisteten Kategorien. 
  • Achtung : diese Dokumente und Belege dürfen maximal zwei Monate alt sein

Außer im Notfall wird keine Bestellung eines Rechtsanwalts erfolgen, wenn Sie die nötigen Belege und Dokumente nicht hinterlegen.

 

Was Sie noch wissen sollten

Ein mäßiger Vorschuss (maximal 125 Euro) könnte beim Empfänger des teilweise kostenlosen juristischen Beistands beansprucht werden.

Es können Honorare in Rechnung gestellt werden falls der Rechtsanwalt feststellt, dass sein Auftreten dem Begünstigten ermöglicht hat, Geldsummen zu erhalten, mit denen er eine Entschädigung bezahlen kann. Das Gesetz bestimmt genau, unter welchen Bedingungen der Rechtsanwalt einen Teil seiner Honorare in Rechnung stellen kann (Artikel 508/19ter des Gerichtsgesetzbuches).

Der juristische Beistand kann dem Begünstigten entzogen werden, falls Letzterer die Bedingungen nicht mehr erfüllt (zum Beispiel wenn sich seine persönliche oder verwaltungsrechtliche Situation geändert hat) oder wenn er nicht zur Verteidigung seiner Interessen beiträgt.

Die Rechtsanwälte, die weiterführenden juristischen Beistand leisten, sind dem Berufsgeheimnis unterworfen.

Weitere Informationen informations: kontaktieren Sie das Büro für juristischen Beistand (BAJ).

Wann und wo finden die Sprechstunden statt

Sprechstunden für den ersten juristischen Beistand
Weiterführender juristischer Beistand